Herzlich willkommen!

  • Drucken

Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt.

Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes

PunktestandMaßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
4 bis 5 Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
6 bis 7 Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
8 und mehr Entziehung der Fahrerlaubnis

Details siehe: Kraftfahrt-Bundesamt

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt