Herzlich willkommen!
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt.
Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes
Punktestand | Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde |
---|---|
4 bis 5 | Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar) |
6 bis 7 | Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar) |
8 und mehr | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Details siehe: Kraftfahrt-Bundesamt
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt